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Äntwert op dem Léon Gloden séng Froo zu de Policekommissariater

Réponse de Monsieur le Ministre de la Sécurité intérieure Etienne SCHNEIDER à la question parlementaire n°27l4 du 30 janvier 2017 de l’honorable député Léon GLODEN.

 

Ende 2012 haben die Gemeinden Biwer, Betzdorf, Flaxweiler, Niederanven und Schuttrange sich einverstanden erkiart die beiden Polizeikommissariate Roodt-Syr und Niederanven zu einem gemeinsamen Polizeikommissariat „Syrda!l” zusammenzulegen. In Anbetracht der unzureichenden GrôBe der beiden bestehenden Gebaude, haben die Gemeinden Betzdorf und Niederanven unabhangig voneinander ein Neubauprojekt auf ihrem jeweiligen Territorium vorgeschiagen.

Im Laufe der Arbeiten und Ùberlegungen zur territorialen Reform der Polizeidienste und nach etiichen Gesprachen der Polizeispitze mit den zustandigen Gemeindeverantwortiichen, wurde eine Zusammenlegung von drei Kommissariaten ins Auge gefasst, namiich Roodt-Syr, Niederanven und Moutfort. Die einzubeziehenden Gemeinden in dieses Projekt wëren Betzdorf, Contern, Niederanven, Sandweiler und Schuttrange. Biwer und Flaxweiler wiirden nach Inkrafttreten der Polizeireform dem Kommissariat Grevenmacher angegliedert werden.

DieseneueZusammensetzungverschobdasoperativeZentrumdesabzudeckendenTerritoriumsundmachte ein Umdenken in Bezug auf das zu bauende Kommissariat nôtig. Die Planung der Gemeinde Niederanven wurde zur bevorzugten Alternative.

Am 4. Juli 2016 wurden die Gemeindeverantwortiichen der Gemeinde Betzdorf von diesem Vorhaben durch leitende Beamte der Generaldirektion der Polizei und der Regionaldirektion der Polizei Grevenmacher in Kenntnis gesetzt. Im Verlauf dieser Versammiung, welche zusammen mit den Verantwortiichen der Rettungsdienste stattfand, distanzierte die Polizei sich klar von einer gemeinsamen infrastrukturellen Lôsung von Polizei und Rettungskraften in der Gemeinde Betzdorf. Zusâtziich wurde der Burgermeister von Betzdorf im Dezember 2016 schriftiich von mir uber die Entscheidung zu Gunsten der Gemeinde Niederanven in Kenntnis gesetzt.

Da die Planungsarbeiten nicht vom Ministerium fiir innere Sicherheit ersucht wurden, besteht auch kein Aniass die zugehôrigen Kosten zuruck zu erstatten.

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